Di 30 Jan 2007
Impressumspflicht bei Emails?
Geschrieben von kyio unter webmaster
ich lese gerade bei basicthinking folgenden beitrag:
Impressumspflicht: Pimp your Mail
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2007 Änderungen an den gesetzlichen Vorgaben zu Angaben auf Geschäftsbriefen vorgenommen. Waren die bekanntlich erforderlichen Angaben wie Firma, Geschäftsführer, Registergericht und HR-Nummer früher nur auf gedruckten Geschäftsbriefen erforderlich, gelten diese Regelungen nun auch für Emails. Zur Vermeidung etwaiger Abmahnungen und sogar möglicher Bu߸gelder empfehle ich Ihnen daher, in Ihrem Unternehmen die Email-Signaturen zu vereinheitlichen, so dass diese den gesetzlichen Vorgaben genügen.
ich hab es noch nicht recherchiert bzw zu bestätigen versucht. ich kann mir allerdings sehr gut vorstellen das man emails die man in “gewerblicher absicht” also als firma an eine andere bzw kunden schickt mittlerweile durchaus mit einem “email” impressum, sprich einer gesetzlich konformen signatur versehen mu߸.
wenn das erstmal die runde macht kommen wieder die lustigen massenabmahnungen.

