Mo 26 Feb 2007
Denn der so genannte Domain-Name sei “ein in der Regel nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Ausgaben für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter könnten nach geltendem Steuerrecht aber erst geltend gemacht werden, wenn das Gut wieder verkauft werde. Auch eine Abschreibung über mehrere Jahre scheide wegen der fehlenden Abnutzung aus. Ob es davon Ausnahmen geben kann, etwa wenn ein Domain-Name an zeitlich befristete Markenrechte geknüpft ist, lie߸en die obersten Finanzrichter offen. In jedem Fall könnten die Käufer die Mehrwertsteuer sofort als Betriebsausgaben absetzen.
wer den heise newsletter von euch liest wird den artikel bzgl. der absetzbarkeit von domain namen sicherlich gelesen haben. das thema wird in den webmasterforen natürlich hei߸ diskutiert. allerdings sollte man sich vielleicht nicht gleich von der panikmache dazu anstecken lassen, denn auch wenn es auf den ersten blick so aussieht als ginge dem selbstständigen dadurch eine menge an abschreibbarem geld verloren so sollte man einfach den steuerberater seines vertrauens dazu befragen.
alles in allem ist das wieder ein tropfen der irgendwann das fa߸ bei uns im land zum überschwappen bringen wird. in dem punkt bin ich mir 100% sicher. vielleicht ist es an der zeit eine bürokratie für die bürokratie zu entwickeln. und gebühren für das einreichen von gebührenden ämtern gegenüber.
1 Kommentar für “ Domainnamen nutzen sich nicht ab - daher önnen sie steuerlich nicht abgesetzt werden ”
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26. Februar 2007 um 18:30Nicht abnutzbare Domain-Namen…
Internet World Business: “Unternehmen [können] die Kosten für den Kauf einer Internet-Adresse nicht von der Steuer absetzen”, da Domain-Namen kein “abnutzbares Wirtschaftsgut” sind.
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